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Pflegegeld bei Arbeitsunfall / Berufskrankheit

Liegen infolge eines anerkannten Arbeits- bzw. Dienstunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit Voraussetzungen für einen Pflegegeldbezug vor, wird von der BVAEB-Unfallversicherung automatisch eine Zuerkennung geprüft.


Allgemeine Voraussetzungen für Pflegegeld

  • behinderungsbedingter Pflegebedarf von durchschnittlich mehr als 65 Stunden monatlich für mindestens 6 Monate
  • gewöhnlicher Aufenthalt in Österreich, einem EU (EWR) Staat oder in der Schweiz

Spezielle Voraussetzungen für Pflegegeld aus der Unfallversicherung

  • Bezug einer Vollrente (Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100%)
  • Pflegebedarf besteht aufgrund eines anerkannten Arbeits-/Dienstunfalles bzw. einer anerkannten Berufskrankheit