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Anmeldung, Abmeldung und Änderungsmeldung bei Angehörigen



Voraussetzungen für die Mitversicherung

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anspruchsberechtigung bei Vorliegen der Voraussetzungen eintritt und auch nur bei Wegfall der gesetzlichen Voraussetzungen endet.

Der Angehörige muss grundsätzlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben und darf nicht selbst nach einer gesetzlichen Vorschrift krankenversichert sein (z. B. durch Beruf, Lehrverhältnis, Pensionsbezug, Arbeitslosengeld). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anspruchsberechtigung auch bei einem gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat des EWR möglich.

Die Mitversicherung eines Angehörigen bei einem anderen Versicherungsträger zählt nicht als eigene Krankenversicherung.

Änderungen der Mitversicherung

Umstände, die zum Wegfall der Anspruchsberechtigung eines Angehörigen führen, müssen binnen 14 Tagen vom Versicherten bzw. vom volljährigen Angehörigen gemeldet werden. Andernfalls müssen wir eine infolge unterlassener Meldung zu Unrecht erbrachte Leistung zurückfordern.