Im Wege der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)
Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bewirkt die automatische Abbuchung des Behandlungsbeitrages zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Girokonto. Dies stellt die sicherste und bequemste Art der Bezahlung dar.
Selbstverständlich erhalten Sie im Vorhinein über die Behandlungsbeitragsvorschreibung alle Informationen über die betragsmäßige Zusammensetzung des abgebuchten Behandlungsbeitrages.
Das Formular "Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)" steht Ihnen in unserer Service-Zone zur Verfügung.
electronic-banking
Sie können Ihren Behandlungsbeitrag auch über "electronic-banking" bezahlen. Vergessen Sie dabei nicht, im Feld "Kundendaten" die Identifikationsnummer der Vorschreibung anzugeben.
Bankverbindungen der BVAEB-Kundenservicestellen | ||
Bank | IBAN | BIC |
PSK Bregenz | AT60 6000 0000 0220 1553 | BAWAATWW |
PSK Graz | AT65 6000 0000 0220 1560 | BAWAATWW |
PSK Innsbruck | AT55 6000 0000 0220 1546 | BAWAATWW |
PSK Klagenfurt | AT91 6000 0000 0220 1577 | BAWAATWW |
PSK Linz | AT24 6000 0000 0220 1522 | BAWAATWW |
PSK Salzburg | AT50 6000 0000 0220 1539 | BAWAATWW |
PSK Wien | AT19 6000 0000 0220 1515 | BAWAATWW |
Überweisungen aus dem Ausland
Sollten Sie die Überweisung einer Behandlungsbeitragsvorschreibung aus dem Ausland vornehmen, entnehmen Sie die gültigen BIC und IBAN Codes Ihrer Behandlungsbeitragsvorschreibung.
Mit Erlagschein
Die Bezahlung mit Erlagschein hat den Nachteil, dass sie aufgrund des Bankweges auch für Sie zeit- und kostenintensiv ist. Die BVAEB hebt zwar keine Gebühren für die Bezahlung mit Erlagschein ein, allerdings werden von den Banken unterschiedliche Spesen für Zahlscheinmanipulationen den Einzahlern verrechnet.