Psychotherapeutische Behandlungen
Psychotherapeutische Behandlungen sind im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt.
Ziele der Psychotherapie sind:
- Seelisches Leid heilen oder lindern
- Hilfe in Lebenskrisen
- Gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen ändern. Persönliche Entwicklung und Gesundheit fördern.
Psychotherapie kann bei Vereinigungen zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen, bei einem zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten, bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, in einer Vertragsambulanz einer Krankenanstalt oder in einem Vertragsambulatorium auch bei einer Vertragsorganisation als Sachleistung in Anspruch genommen werden.
Wird die psychotherapeutische Behandlung bei einem Vertragspartner der BVAEB in Anspruch genommen, so ist ein Behandlungsbeitrag analog jenem der ärztlichen Hilfe zu leisten. Der Behandlungsbeitrag beträgt 10% des Behandlungshonorars und wird im Nachhinein eingehoben.
Bei weiteren Fragen zu den diesbezüglichen Vertragspartnern wenden Sie sich bitte telefonisch an die österreichweite Service-Nummer 050405 oder per Mail an Ihre zuständige Kundenservicestelle.
Der Kostenzuschuss für die Behandlung bei einem freiberuflichen, zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Psychotherapeuten und bei einem entsprechend ausgebildeten Vertragsarzt, der über keinen Vertrag zur Erbringung psychotherapeutischer Leistungen mit der BVAEB verfügt, richtet sich nach der Satzung. Die Höhe des Zuschusses wird von der Art der Behandlung bestimmt (zB Einzelsitzung, Gruppensitzung, Dauer der Behandlung etc.).
Die BVAEB leistet Kostenzuschüsse für die Psychotherapie, die jährlich angepasst werden. Seit 1.1. dieses Jahres gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 27,10
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 46,60
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,90
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,60
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen wird als Paartherapie gewertet.
Der Versicherte muss der BVAEB und der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten psychotherapeutischen Sitzung der Behandlungsserie nachweisen. Ab der elften Sitzung ist die psychotherapeutische Behandlung bewilligungspflichtig.
Klinisch-psychologische Behandlungen
Die BVAEB erbringt seit dem 1.1.2024 einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlungen.
Die Psychologinnen und Psychologen müssen in die vom Bundesministerium geführte Psychologenliste eingetragen sein.
Der bzw. die Versicherte muss der BVAEB und der klinischen Psychologin oder dem klinischen Psychologen die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung vor oder nach der ersten, jedenfalls aber vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung nachweisen.
Die ersten zehn Sitzungen bedürfen keiner Bewilligung. Ab der elften Sitzung ist die klinisch-psychologische Behandlung bewilligungspflichtig.
Die Höhe des Kostenzuschusses wird in der Höhe des in der Satzung festgelegten Betrages gewährt. Es gelten folgende Beträge:
- Einzelsitzung ab 25 Minuten EUR 27,10
- Einzelsitzung ab 50 Minuten EUR 46,60
- Gruppensitzung ab 45 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 10,90
- Gruppensitzung ab 90 Minuten, je Anspruchsberechtigten EUR 15,60
Zu beachten ist, dass Behandlungseinheiten unter 25 Minuten nicht vergütet werden. Bei Gruppentherapien unter 45 Minuten Dauer oder mit mehr als zehn Teilnehmern ist kein Kostenzuschuss möglich. Als Gruppe wird die Behandlung von 3 bis 7 Personen bezeichnet, 2 Personen werden als Paartherapie gewertet.
Wenn zeitgleich eine Psychotherapie bei einem Psychotherapeuten absolviert wird (laufende Therapieserie), können keine Kosten übernommen werden.
Keine Leistungen der Sozialversicherung sind in dem Zusammenhang die von Psychologinnen bzw. Psychologen erbrachten Coachings zur Berufsberatung bzw. zur Entwicklung der Persönlichkeit, pädagogisch-psychologische Betreuungen, sport- sowie verkehrspsychologische Beratungen.
Klinisch-psychologische Diagnostik
Die klinisch-psychologische Diagnostik ist im Rahmen der Krankenbehandlung der ärztlichen Hilfe gleichgestellt.
Bei der klinisch-psychologischen Diagnostik werden durch
- Gespräche
- standardisierte psychologische Testverfahren
- Verhaltensbeobachtung
von der Klientin bzw. dem Klienten systematisch Informationen gesammelt und aufbereitet.
Ziel der klinisch-psychologischen Diagnostik ist es, Entscheidungen über das Vorliegen einer psychischen Störung zu treffen und gegebenenfalls Empfehlungen für weitere Behandlungsstrategien abzugeben.
Die Kosten dafür übernimmt die BVAEB.
Die psychologische Behandlung hingegen ist keine Sozialversicherungsleistung! Sie erhalten dafür keinen Kostenersatz!
Ebenfalls keine Leistung der Sozialversicherung ist die klinisch -psychologische Diagnostik mit folgenden Zielen: Aussagen über
Einschulung; Studienzulassung; die Eignung für einen Beruf oder die
Fahrtauglichkeit.