Seit 1.1.2000 ist das In-vitro-Fertilisations-Fonds-Gesetz in Kraft. Aus diesem Fonds, der zu gleichen Teilen aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und der Sozialversicherungsträger gespeist wird, werden bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 70 % der Kosten einer In-vitro-Fertilisation übernommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Anspruchsberechtigt sind Paare in Ehegemeinschaften oder eheähnlicher Lebensgemeinschaft in den Fällen von Sterilität tubaren (eileiterbedingten) Ursprungs bei der Frau oder von Sterilität beim Mann, wenn alle anderen Möglichkeiten zur Herbeiführung einer Schwangerschaft bereits ausgeschöpft wurden.
Voraussetzung ist, dass
- die Frau das 40. Lebensjahr und
- der Mann das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
Weiters muss eine Leistungszuständigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung oder einer Krankenfürsorgeeinrichtung vorliegen. Bei nicht österreichischen Staatsbürgern ist eine länger als drei Monate dauernde Beschäftigung bei einem Dienstgeber im Bundesgebiet erforderlich.
Wie viele Versuche werden unterstützt?
Insgesamt werden vier Versuche pro Paar und angestrebter Schwangerschaft unterstützt. Die Übernahme der Kosten für mehr als eine Schwangerschaft ist an die Voraussetzung gebunden, dass zumindest eine Schwangerschaft durch In-vitro-Fertilisation erfolgreich herbeigeführt wurde.
Höhe der Kostenübernahme
Grundsätzlich werden 70 % der Kosten der In-vitro-Fertilisation übernommen. Zu den Kosten zählen neben den unmittelbaren Aufwendungen für den Eingriff auch die Kosten für die notwendigen Medikamente und für pflegerische Leistungen. Das behandelte Paar hat die restlichen 30 % der Kosten selbst zu tragen.
Eine Kostenübernahme ist nur möglich, wenn die In-vitro-Fertilisation in einer Krankenanstalt durchgeführt wird, die einen Vertrag mit dem Fonds abgeschlossen hat. Für eine In-vitro-Fertilisation, die in einer Einrichtung ohne Vertrag durchgeführt wird, gibt es ausnahmslos keine Kostenerstattung.
Eine Selbstfinanzierung der Behandlung und eine nachträgliche Einreichung um Kostenersatz beim Fonds ist nicht möglich.
In welchen Krankenanstalten Behandlungen durchgeführt werden, deren Kosten vom In-vitro-Fertilisation-Fonds übernommen werden, erfahren Sie in Ihrer zuständigen Kundenservicestelle.