Empfohlenes Impfalter
Die FSME-Impfung ist ab dem vollendeten 1. Lebensjahr zugelassen.
Impfschutz
Grundimmunisierung (3 Impfungen):
FSME-Immun: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 5-12 Monate nach der 2. Dosis.
Encepur: 2. Dosis nach 1-3 Monaten, 3. Dosis 9-12 Monate nach der 2. Dosis.
Empfohlene Impfintervalle nach der Grundimmunisierung:
- Erste Auffrischung: 3 Jahre nach der 3. Teilimpfung
- Weitere Auffrischungen: alle 5 Jahre
- Ab dem 60. Lebensjahr verkürzt sich das Impfintervall auf 3 Jahre.
Zuschuss der BVAEB
Die BVAEB leistet zur FSME-Impfung einen Zuschuss von EUR 18,70 je Teilimpfung. Dieser Zuschuss wird entweder in Form der Kostenerstattung gewährt oder auch zwischen BVAEB und Apotheke oder Impfstelle, die den Impfstoff zu einem um den Zuschuss geminderten Preis abgegeben hat, direkt verrechnet. Die Kundin bzw. der Kunde hat den Erhalt des Impfstoffes und die begünstigte Abgabe zu bestätigen.
Borreliose
Die FSME-Impfung schützt nicht vor einer Borreliose, welche meist durch Zecken, aber auch durch andere Insekten wie z. B. die Pferdebremse übertragen wird. Bei Auftreten einer Rötung im Bereich der Bissstelle, dem typischen Anzeichen einer Infektion mit Borrelien, sollte umgehend eine Ärztin oder ein Arzt aufgesucht werden.