Wie lange beträgt die Tragedauer eines Zahnersatzes?
Die Tragedauer beträgt zumindest sechs Jahre. Bei Notwendigkeit einer früheren Erneuerung ist diese bewilligungspflichtig. Alles zum Thema "Abnehmbarer Zahnersatz" finden Sie unter dem Link "Zahnersatz".
Bitte beachten Sie: Ein vertraglicher Zahnersatz ist immer bewilligungspflichtig! Einen Überblick über die bewilligungspflichtigen Leistungen stellen wir Ihnen unter dem Link "Bewilligungspflichtige Leistungen" zur Verfügung.
Ist Zahnersatz bewilligungspflichtig?
- Bewilligungspflichtig
Prothesen und Klammerzahnkronen zu deren Befestigung sind bewilligungspflichtig. - Nicht bewilligungspflichtig
Kronen und Implantate sind nicht bewilligungspflichtig. Wir empfehlen Ihnen, einen Kostenvoranschlag einzuholen. Die Tragedauer von Kronen und Implantaten beträgt sechs Jahre.
Alles zum Thema "Zahnersatz" steht Ihnen unter dem angeführten Link zur Verfügung.
In welcher Höhe erhalte ich einen Kronenzuschuss?
Wir bieten Ihnen einen Kronenzuschuss in Höhe von 90 % Ihres Rechnungsbetrages, maximal jedoch EUR 200,--. Eine Ausnahme stellt ein medizinischer Sonderfall dar. Sie erhalten in diesem Fall maximal EUR 450,-- rückerstattet. Eine detaillierte Übersicht zu dem Thema "Festsitzender Zahnersatz" finden Sie unter dem Link "Zahnersatz".
In welcher Höhe erhalte ich einen Implantatzuschuss?
Wir bieten Ihnen einen Implantatzuschuss in Höhe von 90 % Ihres Rechnungsbetrages, maximal jedoch EUR 350,--. Eine Ausnahme stellt ein medizinischer Sonderfall dar. Sie erhalten in diesem Fall maximal EUR 700,-- rückerstattet. Eine detaillierte Übersicht zu dem Thema Zahnimplantate" finden Sie unter dem Link "Zahnersatz".
Ich war in einer ungarischen Zahnarztpraxis. Bekomme ich die Kosten für meine Kronen rückerstattet?
Ja, die entstandenen Kosten werden Ihnen in selber Höhe wie bei Inlandsrechnungen vergütet. Details zu dem Thema "Gesunde Zähne" sowie "Kostenerstattung" stellen wir Ihnen unter den angeführten Links zur Verfügung.
Werden die Kosten für meine Mundhygiene übernommen?
Ja. Die Voraussetzungen für Jugendliche und für Erwachsene finden Sie unter dem Link "Zahnbehandlung und Mundhygiene".
Nehmen Sie einen Wahlzahnarzt in Anspruch, können die Kosten auf dem Wege der Erstattung des Vertragstarifes übernommen werden.
Wie erhalte ich die Kosten für die Mundhygiene rückerstattet?
Details zu dem Thema Kostenerstattung finden Sie unter dem Link "Kostenerstattung".