Für Computertomographie und Magnetresonanztomographie ist aufgrund des sogenannten Großgeräteplans eine Kostenübernahme beziehungsweise Teilkostenerstattung ausschließlich in bestimmten Instituten möglich.
Das sind sämtlichen Ambulanzen der öffentlichen Krankenanstalten und jene Institute, die in der Liste "CT/MRT-Vertragseinrichtungen" angeführt sind. Die Liste steht auf dieser Seite als Download zur Verfügung.
Für die Zuweisungen ist eine Bewilligung nicht erforderlich.