Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist, Arbeiten in privaten Haushalten aus der Zone der Schwarzarbeit herauszuholen und in einen legalen Rahmen zu betten. Solche Hausarbeiten sind Putzen und Gartenarbeit, aber auch Dienstleistungen wie Babysitten. Die Bedingungen sind für alle Beteiligten fair: Der Stundenlohn für die Arbeiten wird zwischen Dienstgeberinnen bzw. Dienstgebern und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern selbständig ausgehandelt – unter den Mindestlohn darf er aber nicht fallen. Verdienstgrenze ist die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze plus anteilige Sonderzahlungen – sie liegt bei EUR 710,19 pro Monat. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind selbstverständlich auch unfallversichert. Eine Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung ist möglich.
Damit haushaltsnahe Dienstleistungen in Zukunft noch öfter legal abgesichert werden, wurde der Erwerb des Dienstleistungsschecks in den letzten Jahren deutlich entbürokratisiert und vereinfacht.
Sie können alle Angelegenheiten rund um den Dienstleistungsscheck mit der neuen Handy-App oder unter Dienstleistungsscheck erledigen.
Asylwerberinnen und Asylwerber
Seit 1. April 2017 können auch Asylwerberinnen und Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung etc.) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen.
Weitere Informationen finden Sie in der DLS-Information für Asylwerberinnen und Asylwerber (PDF, 1 MB)
Dienstleistungsscheck kaufen oder bestellen
Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber-Schecks auch online über DLS-Online (www.dienstleistungsscheck-online.at) oder die DLS-App kaufen.
Dienstleistungsschecks sind österreichweit
in Trafiken und in Postämtern in variablen Beträgen bis max. EUR 100,- pro Dienstleistungsscheck erhältlich.
- Lohn für Menschen, die in privaten Haushalten arbeiten
- Automatische Unfallversicherung
- Möglichkeit einer freiwilligen Kranken- und Pensionsversicherung