Kundmachungen und Durchführungsvorschriften
Die Verlautbarung von Vorschriften der Sozialversicherungsträger und des Dachverbandes zu den Sozialversicherungsgesetzen erfolgt unter der Adresse www.ris.bka.gv.at.
Kundmachung der Adressen und Parteienverkehrszeiten
Unter dem Link "Erreichbarkeitskundmachung" finden Sie die aktuelle Verlautbarung der Adressen, Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten der BVAEB nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz.