Herzlich willkommen bei der Ombudsstelle der BVAEB
Die Tätigkeit und Betreuung unserer Versicherten – sowie in der gesamten Sozialversicherung – wird durch Gesetze bestimmt. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVAEB ist es oft eine besondere Herausforderung, bei vorgegebenen Richtlinien kundennah, individuell und unbürokratisch zu handeln. Das gelingt fast immer.
Die Ombudsstelle ist für Sie da, wenn Sie Rat und Unterstützung brauchen und wir vermitteln bei Missverständnissen, die in unseren Einrichtungen entstanden sind. Wir bitten Sie jedoch um Verständnis, dass wir uns bei der Klärung solcher Missverständnisse und Konflikte trotzdem nicht über Gesetze, oder die Entscheidung von Ärztinnen und Ärzten hinwegsetzen können.
Ebenso sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BVAEB verpflichtet, die Mittel aus Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung für gesetzlich vorgeschriebene und zulässige Zwecke zu verwenden und zum Nutzen für unsere Versicherten kostenbewusst einzusetzen.
Sollte eine Entscheidung nicht zufriedenstellend sein, empfehlen wir Ihnen die Angelegenheit am besten direkt mit der oder dem Betroffenen zu klären. Sollte es dennoch zu keiner zufriedenstellenden Klärung kommen, steht Ihnen die Ombudsstelle für Hilfestellung, Rückfragen, Kritik und Wünsche gerne zur Verfügung. Unsere Aufgabe ist es dann, den Sachverhalt objektiv zu prüfen, und offene Punkte neutral zu lösen.
Das Wohl und die Zufriedenheit unserer Versicherten liegen uns am Herzen. Deshalb freuen wir uns selbstverständlich auch über Ihre Verbesserungsvorschläge und Lob.