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Satzung & Krankenordnung -
Rechtsgrundlagen der BVAEB



Satzung

Ein Sozialversicherungsträger, wie die BVAEB, muss staatliche Gesetze einhalten, kann jedoch bestimmte Bereiche selbst regeln. Die selbst erstellten Regeln sind in der Satzung zusammengefasst. Zuständig für die Satzung sind die Gremien der Selbstverwaltung.

Satzung BVAEB (PDF, 590 KB)

Kostenzuschüsse für ausgewählte Leistungen (PDF, 495 KB)

Krankenordnung

Die Krankenordnung der BVAEB regelt die Rechte und Pflichten der Versicherten. Beschlossen wird die Krankenordnung von den Gremien der Selbstverwaltung der BVAEB. Den Rahmen geben die staatlichen Gesetze vor. 

Krankenordnung BVAEB (PDF, 526 KB)


Satzung und Krankenordnung sind bedeutende Rechtsgrundlagen der BVAEB.