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Zahlung des Behandlungsbeitrages (SEPA, e-banking, Erlagschein)

Die Einzahlung des vorgeschriebenen Behandlungsbeitrages kann erfolgen:


Im Wege der Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)

Die Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) bewirkt die automatische Abbuchung des Behandlungsbeitrages zum Fälligkeitsdatum von Ihrem Girokonto. Dies stellt die sicherste und bequemste Art der Bezahlung dar.

Selbstverständlich erhalten Sie im Vorhinein über die Behandlungsbeitragsvorschreibung alle Informationen über die betragsmäßige Zusammensetzung des abgebuchten Behandlungsbeitrages.

Das Formular "Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat)" steht Ihnen in unserer Service-Zone zur Verfügung.

electronic-banking

Sie können Ihren Behandlungsbeitrag auch über "electronic-banking" bezahlen. Vergessen Sie dabei nicht, im Feld "Kundendaten" die Identifikationsnummer der Vorschreibung anzugeben.


Bankverbindungen der BVAEB-Kundenservicestellen
BankIBANBIC
PSK BregenzAT60 6000 0000 0220 1553BAWAATWW
PSK GrazAT65 6000 0000 0220 1560BAWAATWW
PSK InnsbruckAT55 6000 0000 0220 1546BAWAATWW
PSK KlagenfurtAT91 6000 0000 0220 1577BAWAATWW
PSK LinzAT24 6000 0000 0220 1522BAWAATWW
PSK SalzburgAT50 6000 0000 0220 1539BAWAATWW
PSK WienAT19 6000 0000 0220 1515BAWAATWW

Überweisungen aus dem Ausland

Sollten Sie die Überweisung einer Behandlungsbeitragsvorschreibung aus dem Ausland vornehmen, entnehmen Sie die gültigen BIC und IBAN Codes Ihrer Behandlungsbeitragsvorschreibung.

Mit Erlagschein

Die Bezahlung mit Erlagschein hat den Nachteil, dass sie aufgrund des Bankweges auch für Sie zeit- und kostenintensiv ist. Die BVAEB hebt zwar keine Gebühren für die Bezahlung mit Erlagschein ein, allerdings werden von den Banken unterschiedliche Spesen für Zahlscheinmanipulationen den Einzahlern verrechnet.