Die medizinischen Leistungen aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft
gebühren sowohl weiblichen Versicherten als auch weiblichen
anspruchsberechtigten Angehörigen.
Ärztliche Hilfe, Anstaltspflege, Heilmittel und Heilbehelfe
Im Zusammenhang mit der Schwangerschaft, der Entbindung und auch für die Zeit nach der Geburt übernehmen wir die Kosten für ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe wie im Versicherungsfall der Krankheit. Allgemeine Informationen dazu erhalten Sie unter den angeführten Links.
Auch die Unterbringung in einer Krankenanstalt oder in einem Entbindungsheim gehört zu den Leistungen, die wir aus dem Versicherungsfall der Mutterschaft gewähren.
Wird in einer dieser Einrichtungen während einer normal verlaufenden Entbindung der Beistand eines niedergelassenen Arztes in Anspruch genommen, so handelt es sich dabei um keine Vertragsleistung der BVAEB. Für diese Leistung können Sie den dafür in der vorgesehenen Zuschuss bei Ihrer zuständigen Kundenservicestelle beantragen.
Bei einer Entbindung in der Sonderklasse eines öffentlichen Spitals ohne Sonderklassenvertrag, einer Privatklinik oder in einem privaten Sanatorium fallen für Sie Aufzahlungskosten an, für die wir keinen Kostenersatz leisten können.